Veranstaltung: | 48. Bundesmitgliederversammlung von campusgrün |
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Tagesordnungspunkt: | 8.2. Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | GHG Hamburg (dort beschlossen am: 17.11.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.11.2023, 17:14 |
D1: Dringlichkeitsantrag GHG Hamburg
Antragstext
s.u.
Begründung
I. Antragsbegründung
Die Gruppe, deren Mitgliedsantrag bei der 47. Mitgliedsversammlung abgelehnt wurde, verwendet bei ihren Aktivitäten an der Universität Hamburg weiterhin den Namen „Campus Grün“. Unter anderem tritt die Gruppe unter diesem Namen bei der Wahl des Studierendenparlaments der Universität Hamburg an: https://www.stupa.unihamburg.de/archiv/03-wahlen/wahl-23-24/60-5-23-vorl-liste.pdf
Aus unserer Perspektive ist dieses Verhalten missbräuchlich und rechtswidrig. Einerseits suggeriert die Gruppe mit der Namensführung „Campus Grün“, sie sei Mitgliedsgruppe des Bundesverbands. Damit entsteht der falsche Eindruck, es handele sich um eine bundesweit in den Strukturen des Bundesverbands grüner und grünalternativer Hochschulgruppen organisierte Gruppe. Andererseits verletzte die Gruppe damit die Namensrechte des Bundesverbands, die die dem Verein aus dem Namensschutz aus § 12 BGB zukommen.
II. Antragsziel
Die Mitgliedsversammlung möge beschließen, dass der Bundesvorstand gebeten wird, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Der Bundesvorstand fordert mit Mitteilung an das Präsidium des Studierendenparlaments der Universität die Gruppe dazu auf, die Kandidatur unter dem Namen „Campus Grün“ zurückzuziehen. Der Bundesvorstand weist in dieser Mitteilung darauf hin, dass im Falle der weiteren rechtswidrigen Verwendung des Namens eine Klage auf Unterlassung und Beseitigung durch den Bundesvorstand angestrengt wird. In selbigem Schreiben teilt der Bundesvorstand dem Präsidium des Studierendenparlaments mit, dass sich der Verein durch die Zulassung der Gruppe unter dem Namen „Campus Grün“ in seinen Rechten verletzt sieht.
- Der Bundesvorstand wird gebeten, die Nachricht an das Präsidium des Studierendenparlaments via E-Mail am 18.11.2023 zu versenden und anschließend eine postalische Versendung selbiger Nachricht zu veranlassen.
- Im Falle der weiteren rechtswidrigen Verwendung des Namens „Campus Grün“ prüft der Bundesverband in Konsultation mit einer Rechtsanwältin die Rechtslag und bringt ggf. eine Klage auf Unterlassung und Beseitigung gegen die Verantwortlichen der Liste auf den Weg.
- Der Bundesvorstand prüft, welche weiteren rechtlichen Schritte gegen die Verantwortlichen der unterlegenen Gruppe in Betracht kommen.
III. Begründung der Dringlichkeit
Die besondere Dringlichkeit ergibt sich aus dem Umstand, dass die Bekanntgabe der endgültig zugelassenen Einzelkandidierenden und Gesamtlisten zur Wahl des Studierendenparlaments der Universität Hamburg am 19. November 2023 erfolgt (vgl. https://www.stupa.unihamburg.de/archiv/03-wahlen/wahl-23-24/wahlbekanntmachung2023.pdf). Eine Befassung auf einer späteren MV wäre daher verspätet. Vor diesem Hintergrund sind wir leider gezwungen
Worden, kurzfristig aktiv zu werden. Gleichermaßen wurde den Antragsstellenden auch erst am 13. November 2023 bekannt, dass die unterlegene Gruppe sich des Namens „Campus Grün“ bemächtigen würde, da erst zu diesem Zeitpunkt die Auslosung der Reihenfolge der Kandidierendengemeinschaften und Einzelbewerber*innen auf der vorläufigen Kandidierendenlist und damit die Bekanntgabe der Listennamen erfolgt (ebd.).
Das fortwährend missbräuchliche Verhalten der unterlegenen Gruppe erfordert leider, dass wir diesen Weg gehen müssen. Um den Bundesvorstand zu entlasten sind wir gerne bereit, ein Anschreiben an das Präsidium des Studierendenparlaments vorzuformulieren.
Soli
Lone Grother und Malte Deutschmann (Sprecher:innen der GHG)